Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Das Förderprogramm "Betriebsmittel" soll den betrieblichen Finanzierungsbedarf von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland sicherstellen.
Gefördert wird der Kauf von Betriebsmitteln aller Art (z.B. Rohstoffe).
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur (Förderbar im Programm „Aquakultur und Fischwirtschaft Betriebsmittel“)
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Förderbar im Programm „Produktionssicherung“)
- Umschuldungen.
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: bis max. 10 Jahre
Tilgung Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Mehr zum Thema siehe unter
- Konditionen im Überblick
- Darlehensrechner
- Betriebsmittel – Informationen zum Förderdarlehen
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.