Zugelassene Ausbildungsorganisationen melden jeden neu aufgenommenen Flugschüler spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn dem zuständigen Regierungspräsidium. Hat der für die Ausbildung Verantwortliche Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit des Bewerbers, teilt er die Gründe hierfür bei der Meldung oder während der Ausbildung mit. Das Regierungspräsidium kann die Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung davon abhängig machen, dass der Bewerber seine Eignung (Zuverlässigkeit und Tauglichkeit) durch eine von dem Regierungspräsidium angeordnete Begutachtung nachweist. Es untersagt die Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung, wenn der Bewerber die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt.