Nach Einreichen des Antrags und der antragsbegründenden Unterlagen werden in der Regel vor Ort durch einen Prüfingenieur die zur Berechnung des Bauschalldämmmaßes erforderlichen Daten erhoben. Danach werden die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des gesetzlich geforderten Bauschalldämmmaßes festgelegt und Sie erhalten eine Zusicherung über die erstattungsfähigen Maßnahmen.
Sie lassen die zugesicherten Maßnahmen durchführen und legen die Rechnungen und Einbauprotokolle dem Regierungspräsidium Darmstadt vor.
Nach Prüfung der Verwendungsnachweise und Anhörung der Antragsteller sowie der Fraport AG ergeht ein Festsetzungsbescheid. Nach dessen Rechtskraft wird der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Der Zuschuss nach Regionalfondsgesetz i. V. m. den Förderrichtlinien ist ebenfalls zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens sowie
- den Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs über die Durchführung des geplanten Vorhabens oder
die Originalrechnung, sofern das Vorhaben im Zeitraum vom 13.10.2011 bis zur Antragstellung bereits umgesetzt wurde.
Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft vorab, ob das eingereichte Vorhaben als Maßnahme des passiven Schallschutzes anerkannt werden kann. Ist dies der Fall, erhält der Antragsteller schriftlich einen positiven Zuwendungsbescheid. Die Zuwendung wird in Höhe von 80 Prozent des bewilligten Zuschusses nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und die restlichen 20 Prozent nach Vorlage der Originalrechnung und Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung ausgezahlt.
Die Bestandskraft erlangt der Zuwendungsbescheid regelmäßig mit Ablauf der gesetzlichen Klagefrist von einem Monat nach Zugang des Zuwendungsbescheids. Der Zuwendungsempfänger kann die Bestandskraft schneller herbeiführen, wenn er den Verzicht auf den Rechtsbehelf erklärt. Ein entsprechendes Formblatt zur Unterschrift und Rücksendung an das Regierungspräsidium Darmstadt wird dem Zuwendungsbescheid beigefügt.
Bei der Förderung aus dem Regionalfonds muss der Bürger nicht in Vorleistung treten.