Die Fischereiförderung können Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder online bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium beantragen.
Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen wollen:
- Laden Sie sich die Antragsformulare „Mantelbogen“ und „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowie ggf. je nach Gegenstand der Förderung weitere Formulare auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums herunter
- Füllen Sie die Anträge und ggf. weitere Formulare aus, unterschreiben diese und senden diese an das für Sie zuständige Regierungspräsidium
- Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde müssen Sie die Angaben durch weitere geeignete Unterlagen belegen
- Beachten Sie die Gültigkeit der De-minimis-Regelung
- Das für Sie zuständige Regierungspräsidium prüft Ihre Unterlagen, bewilligte Zuwendungen werden ausgezahlt
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
Rufen Sie den Online-Antrag (siehe Punkt „Online-Dienste“) auf und befolgen Sie die angezeigten Schritte