Zuständig ist in Hessen in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.
Aufgrund von Zusammenarbeitsvereinbarungen wird die Anzeige
- von der IHK Limburg zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg),
- von der IHK Wiesbaden auch für die IHK Hanau
entgegengenommen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln