Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.
Eine überwachungsbedürftige Anlage weist erhebliche bzw. gefährliche Mängel auf? Dann kann diese durch eine zugelassene Überwachungsstelle still gelegt werden.
Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.