Eine länderspezifische Eignungsprüfung findet erst statt, wenn die allgemeine Eignung als Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberin für die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland festgestellt wurde.
Jedes Heimatland des Kindes hat verschiedene Voraussetzungen, beispielsweise die Ehedauer. Unerlässlich ist daher, dass vor der Aufnahme des internationalen Adoptionsverfahrens ein Beratungsgespräch stattfindet beziehungsweise geklärt wird, welche Auslandsvermittlungsstelle für Sie tätig wird.