Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass sog. „Fertigpackungen“ durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie das angegebene Nettogewicht beinhalten. Fertigpackungen sind z.B. alle Nahrungsmittel, Reinigungsmittel und Kosmetika, die in fest verschlossenen Verpackungen verkauft werden und deren Inhalt der Verbraucher vor Kauf nicht selbst überprüfen kann.
Wird festgestellt, dass Angaben nicht stimmen, kann der Hersteller zur Rücknahme der beanstandeten Charge verpflichtet werden. Im Falle einer Unterschreitung der Nennfüllmenge müssen alle Packungen nachgewogen oder vernichtet werden. Ggf. muss der Hersteller oder Importeur ein Bußgeld bezahlen.