Die Familienpflegezeit ermöglicht es Ihnen, die Pflege nahestehender Angehöriger besser mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin können Sie Ihre Arbeitszeit maximal 2 Jahre lang auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Während der Pflegephase erhalten Sie einen Lohnvorschuss, den Sie später ausgleichen:
- Sind Sie beispielsweise vollzeitbeschäftigt und halbieren Ihre Arbeitszeit in der Pflegephase, erhalten Sie ein Gehalt von 75 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens.
- Zum Ausgleich arbeiten Sie nach der Pflegephase wieder voll, beziehen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kündigungsschutz
Während der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase darf Ihnen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmen und mit Bestätigung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde möglich.
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