Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie bei dem Standesamt eintrifft, das den Geburtsregistereintrag für das Kind führt.
Sie erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.