Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung