Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Fahreignungsregister; Löschung(Leistungsbeschreibung im Hesen-Finder)
Fahreignungsregister; Eintragung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fahreignungsregister; Auskunft(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Kraftfahrt-Bundesamt Fördestraße 16 24944 Flensburg Deutschland
Tel.: +49 461 - 316-0 Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650
§§ 28 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 4 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Weiterführende Informationen:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog(Kraftfahrt-Bundesamt)
Faltblatt zum neue Fahreignungsregister (FAER)(Kraftfahrt-Bundesamt)
Neues Punktsystem ab dem 01.05.2014 - Was ändert sich?(Kraftfahrt-Bundesamt)