Erwerbsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Selbsthilfegruppen sowie behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis
- entweder eines der Merkzeichen
- außergewöhnliche Gehbehinderung (aG),
- Berechtigung der Mitnahme einer Begleitperson (B),
- Hilflos (H),
- Blindheit(Bl)
- oder das Merkzeichen erhebliche Gehbehinderung (Merkzeichen G)
eingetragen haben. Es können auch Menschen mit Behinderungen ohne ein Merkzeichen, aber mit einem GdB von mindestens 80 sowie Menschen mit einer chronischen Erkrankung den Euro-Schlüssel erwerben, wenn sie einen ärztlichen Nachweis vorlegen können aus dem hervorgeht, dass sie auf den Schlüssel angewiesen sind.
Hinweis: Bei Vorliegen eines dieser Merkzeichen aG, B, H, oder BL erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB).