Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Fotomustertafel
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
https://www.personalausweisportal.de
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)