Wenn eine oder einer Ihrer Beschäftigten sich beim Technischen Hilfswerk engagiert, können Sie im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen.
Ein Ehrenamt im THW soll mit der Berufstätigkeit möglichst gut vereinbar sein. Einsätze passieren nicht nur nach Feierabend oder zu Urlaubszeiten, sondern auch während der Arbeitszeit. Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, die ehrenamtlich als THW-Kraft arbeiten, sollten Sie mit Ihren Beschäftigten vorab klären, wie und wann Einsätze möglich sind.
Wird eine Ehrenamtliche oder ein Ehrenamtlicher während der Arbeitszeit in den Einsatz gerufen, dann kann Ihnen als Arbeitgeber der Ausfall der Arbeitskraft erstattet werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim zuständigen THW-Ortsverband oder der THW-Regionalstelle stellen.
Gleichzeitig bekommen die Helferinnen und Helfer wie gewohnt ihr Gehalt gezahlt. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige entschädigt das THW ebenso. Helferinnen und Helfer, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, bekommen ihre Leistungen ganz normal weiter gezahlt. Öffentliche Arbeitgeber bekommen den Ausfall nicht erstattet.