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Kontaktpersonen

Peter Stirnemann
StirnemannPeter
Fachdienst Kämmerei und Steuern
Tel:
Work(06101) 602-235
Fax:
Fax(06101) 602-380
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Kämmerei und Steuern

Erschließungsbeiträge

Leistungsbeschreibung

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Unter Erschließungsbeiträgen versteht man die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße, durch die Baugrundstücke erschlossen werden. Die Kosten für diese erstmalige Herstellung werden i.d.R. zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt, 10 Prozent der Kosten trägt die Gemeinde.

Ist eine Straße bereits vorhanden und wird erneuert, fallen hierfür Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen an. Je nach Qualifizierung der Straßen werden zwischen 25 und 75 Prozent auf die Anlieger umgelegt.

Für die Wasserver- und Abwasserentsorgung des Baugrundstückes werden Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen erhoben. Die Satzungen der Gemeinden sehen hierfür i.d.R. einen festen Satz pro m² Grundstücksfläche vor.
Die Versorgung mit Telefon, Datenleitungen, Gas und Strom erfolgt meist durch private Unternehmen.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Zur Deckung des Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Bad Vilbel Beiträge nach Maßgabe der §§ 127 ff. Baugesetzbuch und der "Erschießungsbeitragssatzung vom 14.02.1996 (geändert durch die 1. Abweichungssatzung vom 09.09.1998)".

Zu den Erschließungsanlagen gehören u.a. die in der Baulast der Stadt Bad Vilbel stehenden Straßen, Wege, Plätze, Fuß- und Wohnwege, Parkflächen u.ä.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

Quelle: Hessenfinder