Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die unter anderem auf Kohle, Gas und Öl und andere Energieerzeugnisse erhoben wird. Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet, wer die Steuer bezahlen muss, muss eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin die Energiesteuer selbst berechnen. Auch eine etwaige Steuerentlastung müssen Sie selbst berechnen.
Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft können Sie sich einen Teil der bereits bezahlten Energiesteuer auf Gasöl, Pflanzenöl oder Biodiesel erstatten oder vergüten lassen.
Voraussetzung für eine Steuerentlastung ist unter anderem, dass Sie die Kraftstoffe, für die Sie eine Steuerentlastung in Anspruch nehmen möchten, im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft verwenden, zum Beispiel indem Sie Ackerschlepper oder andere Maschinen und Fahrzeuge einsetzen, die in der Land- und Forstwirtschaft benötigt werden.
Für diese sogenannte Agrardieselvergütung gelten folgende Entlastungssätze:
- Gasöl: EUR 0,21480 je Liter
- Pflanzenöl: EUR 0,45000 je Liter
- Biodiesel: EUR 0,45033 je Liter
Bei Gasöl gibt es zwei Einschränkungen:
- Betriebe, die für andere Betriebe land- und forstwirtschaftliche Arbeiten ausführen, erhalten keine Steuerentlastung für Gasöl.
- Imkereibetriebe können für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk eine Steuerentlastung bekommen.