Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
- Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
- Lieferantenerklärungen
- Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn sie erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb in hergestellt worden sind.
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.