Einzelunternehmen:
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Abschlusszeugnis der Hochschule in Kopie
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
- Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
- Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen)
- Abschlusszeugnisse der Hochschule in Kopie
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen:
- Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages
- sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Abschlusszeugnisse der Hochschule in Kopie
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
Juristische Personen – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG):
- Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters
- bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Angaben zur Betriebsleitung
Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages)
- Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
- Abschlusszeugnis der Hochschule in Kopie