Die Gebühr für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für ein vollständiges Handwerk beträgt 650,00 Euro. Wenn der Antrag auf eine Teiltätigkeit beschränkt wird, beträgt die Gebühr 550,00 Euro. Bei Ablehnung des Antrags oder bei Rücknahme, bevor eine Entscheidung getroffen wurde, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr erhoben.