Die Anregung zur Ehrung kann von der Unternehmens- / Betriebsleitung, dem Betriebsrat oder von beiden gemeinsam ausgehen.
Der Antrag ist an die Gemeinde oder Stadt zu richten, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung leitet den Antrag an die Hessische Staatskanzlei.
Die Staatskanzlei fertigt die Glückwunschurkunde aus und übersendet sie an die Stadt- / Gemeindeverwaltung, die den Antrag gestellt hat.
Die offizielle Übergabe erfolgt durch die Gemeinde oder die Stadt in Absprache mit dem Unternehmen.