Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein mögliches Fehlverhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die bzw. der Dienstverpflichtete persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn sie/er bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.
Die Zuständigkeit des HMdI für Dienstaufsichtsbeschwerden besteht nur hinsichtlich Beschwerden über die Bediensteten des eigenen Hauses und die Leitung der nachgeordneten Behörden. Nachgeordnete Behörden sind:
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Gießen
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Landesamt für Verfassungsschutz
- Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
- Landesfeuerwehrschule