Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung über die Vollständigkeit oder welche Unterlagen für die Entscheidung noch nachgereicht werden müssen.
Der Inhalt der Unterlagen richtet sich auch nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen (TRGS 512)
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen mit Ethylenoxid oder Formaldehyd in Sterilisations- und Desinfektionsanlagen (TRGS 513).
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Raumdesinfektionen mit Formaldehyd (TRGS 522)
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen bei der Beantragung zu übermitteln:
- Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl,
- Sachkundenachweis,
- Zuverlässigkeit, Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O,
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung,
- dass die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet ist,
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers.