Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Der Befähigungsschein wird auf höchstens sechs Jahre befristet. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden. Voraussetzung, für die Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsschein, ist ein anerkannter Fortbildungslehrgang vor Ablauf der Geltungsdauer.
Ein Befähigungsschein kann für Begasungen erteilt werden oder auch für die Verwendung von Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln.
Nähere Bestimmungen, was bei Begasungen zu beachten ist, enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), je nach Begasungsmittel und Art der Begasung.