Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) gemäß Gebührenordnung
keine
Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
§ 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
Widerspruch
elektronischer Vordruck
Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft