Studienbewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen dürfen ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie nur aufnehmen, wenn ihre Bildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt sind.
Für die Aufnahme eines Studiums an einer privaten Hochschule, staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule in Hessen prüft und bewertet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Gleichwertigkeit der ausländischen Bildungsnachweise.
Hierfür reichen die privaten Hochschulen und Berufsakademien alle vorzulegenden Unterlagen entweder auf digitalem Weg oder auf dem Postweg beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.