Während einer Beurlaubung bleibt der studentische Status erhalten.
Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Studienleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden.
Der Anteil des Semestertickets am Semesterbeitrag kann für das Semester der Beurlaubung auf Antrag vom Allgemeinen Studierendendausschuss (AStA) zurückerstattet werden.
Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.