Arbeitgeber können zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Prämien und Zuschüsse erhalten.
Die jungen Erwachsenen müssen jedoch für die Zeit ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach
§ 68 Abs. 4 SGB IX durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt sein.
Der Zuschuss beträgt 2.000,00 Euro/Ausbildungsjahr.
Die Prämie ist einmalig und beträgt ebenfalls 2.000,00 Euro.
Diese Leistung wird auch für Ausbildungsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erbracht.