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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Behindertenberatung

Leistungsbeschreibung

Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

26.01.2017
Quelle: Hessenfinder