Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?
Wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Keine
Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration