Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Analoges Antragsverfahren:
Für die Bestellung von Weinbegleitdokumenten wenden Sie sich bitte an das Hessische Landeslabor (Weinkontrolle).
Digitales Antragsverfahren:
Das digitale Antragsverfahren wird im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt und führt Sie durch den Prozess zur Beantragung von Weinbegleitdokumenten
Hessische Landeslabor (Weinkontrolle)
Für Onlineantragsverfahren (ab 2023):
Für Betriebe, die zu September 2022 nicht bei der Weinkontrollbehörde hinterlegt waren: Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Weinkontrolle.
Mein Unternehmenskonto
Informationen zu den zu transportierenden Weinbauerzeugnissen (in der Regel aus der eigenen Weinbuchführung ersichtlich)
Weinbegleitdokumente müssen unmittelbar vor dem Beginn des Transports erstellt werden. Es gibt keine Frist.
Mit der Signierung des digitalen Weinbegleitdokuments ist es sofort gültig. Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Artikel 147 Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 über eine gemein-same Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Artikel 8 bis 19 Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nummer 1308/2013
§ 30 Weingesetz (WeinG)
§§ 18 bis 24 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
§ 19 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
§ 20 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
§ 21 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
§ 22 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
§ 23 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
§ 24 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
Nein
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja (analoges Antragsverfahren)
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja, ab 2023
Amtliche Weinkontrolle
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz