Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen. Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
§ 1 Absatz 3 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport