Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die Themen Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen privater Haushalte mit dem Ziel, ein Bild der unterschiedlichen Lebensbedingungen in Deutschland zu zeichnen. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
In diesem Kontext erhebt das Statistische Bundesamt jährlich die Überschuldungsstatistik. Diese berichtet über die Situation von überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Personen in Deutschland. Sie fragt zum Beispiel nach Auslösern finanzieller Notlagen. Ziel der Erhebung ist, zu verstehen, wie Überschuldung von Privatpersonen vermieden beziehungsweise aufgelöst werden kann.
Das Statistische Bundesamt ist für diese Erhebung auf Daten von Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen angewiesen. Befragt werden Stellen in Deutschland, die in der Trägerschaft von Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden sowie von Gemeindeverbänden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen oder die als gemeinnützig anerkannt oder als Verein eingetragen sind.
Die Übermittlung der anonymisierten Daten Ihrer Einrichtung für die Überschuldungsstatistik ist freiwillig. Bevor Sie die Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, benötigen Sie das Einverständnis der Ratsuchenden, die in den statistischen Daten abgebildet sind.
Die Datenübermittlung funktioniert über eine Software mit Schnittstelle, die die Daten automatisiert aus Ihren Softwaresystemen gewinnt und an das Statistische Bundesamt übermittelt.