Es gibt folgende Hinweise:
Ein Ausbildungsverhältnis kann mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR pro Ausbildungsjahr, insgesamt jedoch mit höchs-tens 7.000,00 EUR bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung geför-dert werden.
Für Ausbildungsverhältnisse, die während der Probezeit aufgelöst werden, besteht kein Zuwendungsanspruch.
Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden.
Die Reihenfolge des Antragseingangs ist maßgebend!