Banner
 

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Arbeitsschutz

Leistungsbeschreibung

Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen

Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt  sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
 

Schutz der Beschäftigten - Arbeitsschutz
(Regierungspräsidium Kassel)

Was sollte ich noch wissen?

Nähere Informationen zum Arbeitsschutz in Hessen erhalten Sie im Sozialnetz Hessen unter "Arbeitsschutz im Betrieb"

Arbeitsschutz
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Quelle: Hessenfinder