Wenn Sie eine
Das Errichten, Stilllegen oder wesentliche Ändern einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.
Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.
Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.
Nr. 6.1 Anlage 7 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)