Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
§ 6 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz