Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen: 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Hessische Staatskanzlei - Der Hessische Ministerpräsident gratuliert!
Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag und den 90. und 95. Geburtstagen werden im Auftrag des Ministerpräsidenten durch die Wohnsitzgemeinden ausgestellt, die Urkunden für die übrigen obengenannten Jubiläen werden von der Staatskanzlei auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt.
In der Regel haben die Städte und Gemeinden Register, anhand derer die Urkunden ausgestellt oder bei der Staatskanzlei beantragt werden. Die zu Ehrenden erhalten die Glückwunschurkunden so unaufgefordert zum Jubiläumstermin.
Die Stadt/ Gemeinde übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens 4 Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.
Hessische Staatskanzlei