Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss der Partner 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre. Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte dem durchschnittlichen Altersunterschied zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechen. Eine obere Altersgrenze ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch kann das Alter als Indikator dienen, der auf andere Merkmale, wie z.B. Gesundheit, Lebenserfahrung, Belastbarkeit, Flexibilität hinweist.
Grundsätzlich können neben verheirateten Paaren auch alleinstehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann jeweils nur ein Partner das Kind adoptieren. Seit 2014 dürfen Lebenspartner das Kind, das ihr Partner adoptiert hat, in einer Folgeadoption adoptieren.