Beim 1. Termin
wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt. Hierbei wird
bereits die Fiktionsbescheinigung mit der Erlaubnis der Arbeitsaufnahme
ausgehändigt sowie ein 2. Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung und
ein 3. Termin zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis vergeben.
Alle 3 Termine
machen eine Vorsprache in der Ausländerbehörde erforderlich. Wir sind bemüht,
die Termine derart aufeinander abzustimmen, dass doppelte Wege möglichst
vermieden werden.
Bei Vorliegen eines validen Arbeitsangebotes können
im konkreten Einzelfall derzeit auch kurzfristig Termine über unsere Hotline
06031/83-2566 (aktuell nur im Zeitraum Montag -
Freitag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr) durch die Ausländerbehörde vergeben
werden.
Weitere interessante Informationen:
Für
viele weitere Unterstützungen schauen Sie gerne auf die Homepage
des Flüchtlingshilfevereins Bad Vilbel.
Für die Abgabe oder die Benötigung von Sach- und Kleiderspenden können Sie sich gerne u.a. hier informieren:

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Bad Vilbel leider KEINE Sach- und Kleiderspenden annehmen kann.
Schulpflichtige
Kinder melden Sie sich bitte beim Hessischen Schulamt zur Schule an:
Telefon: + 49 6101 5191-600
E-Mail: NDHS.SSA.BadVilbel@No spam please!kultus.hessen.de
Für Angebote für Kinder wenden Sie sich an unser städt. Kinder- und
Jugendbüro unter
kjb@No spam please!bad-vilbel.de
Die
ärztliche Versorgung in Bad Vilbel ist gut organisiert. Sie können sich an
verschiedene Praxen wenden. Z.B.
Praxis Dr. Schultheis, Marktplatz 2-4, Tel.
06101-8277
www.praxis-schultheis.de
Di. – Fr. von 9.00 – 11.00 Uhr Extra-Sprechstunden für
Urkrainer
Praxis
Dr. Seefeld, Landgrabenstr. 3-5, Tel. 06101-88540
Praxis Dr.
Hlawa, Frankfurter Str. 47-49, Tel. 06101-86987
unter: 06101-602278