Die Stadt Bad Vilbel ist nach dem Landesaufnahmegesetz verpflichtet, gem. einer bestimmten Aufnahmequote, welche vom Wetteraukreis Friedberg festgelegt wird, geflüchtete Menschen in ihrer Stadt aufzunehmen und unterzubringen.
Derzeit betreut die Stadt 17 verschiedene Häuser, in denen geflüchtete Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern untergebracht sind und dort in unterschiedlichen Verbunden zusammen leben.
Die sozialarbeiterische Betreuung dieser Menschen obliegt dem Wetteraukreis. Dieser bedient sich im Falle für Bad Vilbel dem Träger "Regionale Dienstleistungen Wetterau" (RDW), welcher aktuell mit 5 Sozialarbeiterstellen seit dem 01.01.2017 für uns zuständig ist. Informationen zu diesem Träger erhalten Sie auch unter
INFORMATIONEN zu UKRAINE-Geflüchteten !
Das müssen ukrainische Geflüchtete tun, wenn sie längerfristig in Bad Vilbel bleiben möchten:
Sie melden sich beim Bürgerbüro an
a. Entweder im Rathaus „Am Sonnenplatz 1“oder
b. In der Kernstadt, Frankfurter Str. 74
Diese Unterlagen sind notwendig:
Anmeldung
nach Angabe des Passes ausfüllen, den Pass bitte kopieren
Bei
ukrainischen Pässen fehlt in der Regel der Geburtsort, bitte erfragen
Sind
Urkunden vorhanden, bitte in Kopie beifügen
Handelt
es sich um eine Familie (wenn Urkunden vorliegen und es eindeutig daraus
hervorgeht), bitte die gesamte Familie auf ein Formular schreiben
Wohnungsgeberbestätigung
beifügen
Sie
erhalten nach der Anmeldung eine Meldebescheinigung, die Sie gut aufbewahren
müssen
Um
Geldleistungen und eine Krankenversorgung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag
stellen. Zuständig ist der Wetteraukreis Friedberg. Das Formular können Sie
über die Stadt Bad Vilbel, im Bürgerbüro, bekommen.
NEU: Sie haben nun 2
Möglichkeiten:
· Sie füllen den Antrag
selbständig aus und vereinbaren parallel einen Termin beim Wetteraukreis
Friedberg zur persönlichen Vorsprache. Per Mail an:
Migration.leistung@No spam please!wetteraukreis.de
Homepage: www.wetteraukreis.de
Vorteil: Zur ersten Überbrückung erhalten Sie dort dann
einen Barcode, mit dem Sie Geld und Lebensmittel erhalten können
ODER
· Wir bieten Ihnen an, den
Antrag hier in Bad Vilbel mit Ihnen gemeinsam auszufüllen und von uns aus an
den Wetteraukreis zu schicken.
Terminvereinbarung unter 06101-602280 oder an
benjamin.haufe@No spam please!bad-vilbel.de
Vorteil: Sie brauchen keinen persönlichen Termin mehr in Friedberg wahrnehmen,
würden aber KEINEN Zahlschein vorab erhalten. Evtl. geht die Bearbeitung des
Leistungsantrages aber dann etwas schneller.
Dann sollten Sie ein Konto bei der
Bank eröffnen. Nutzen Sie hierfür am besten das Angebot der Sparkasse
Oberhessen
Wichtige Informationen der Ausländerbehörde Friedberg: Gemäß Erlass des BMI ist das Erfordernis für einen
Aufenthaltstitel für Flüchtlinge aus der Ukraine vorerst bis zum 23.05.2022
durch das BMI ausgesetzt. Diese können auf Grundlage der
Massenzustromrichtlinie-EU den v. g. Antrag stellen. Hiervon ist folgender
Personenkreis umfasst:
1.) Ukrainische
Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine
hatten,
2.) Staatenlose und
Drittstaater, die vor dem 24.02.2022 internationalen oder gleichwertigen
nationalen Schutz genossen hatten,
3.) Familienangehörige aus 1.)
und 2.),
4.) Staatenlose und
Drittstaater, die vor dem 24.02.2022 einen unbefristeten Aufenthaltstitel
(analog dt. Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltserlaubnis EU) hatten
und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland
zurückzukehren.
Ukrainische
Staatsangehörige, die über einen biometrischen Pass verfügen, können sich
dessen ungeachtet für bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Darüber hinaus
ist das BMI der Auffassung, dass für diese Personen ein Ausnahmefall i. S. d.
Art. 20 Abs. 2 Schengener Durchführungsabkommen vorliegt, wonach gem. § 40
AufenthV nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt
von 90 Tagen einholen
Für den Wunsch nach Arbeitsaufnahme ist die Vorsprache bei der Ausländerbehörde unerlässlich:
Beim 1. Termin
wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt. Hierbei wird
bereits die Fiktionsbescheinigung mit der Erlaubnis der Arbeitsaufnahme
ausgehändigt sowie ein 2. Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung und
ein 3. Termin zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis vergeben.
Alle 3 Termine
machen eine Vorsprache in der Ausländerbehörde erforderlich. Wir sind bemüht,
die Termine derart aufeinander abzustimmen, dass doppelte Wege möglichst
vermieden werden.
Bei Vorliegen eines validen Arbeitsangebotes können
im konkreten Einzelfall derzeit auch kurzfristig Termine über unsere Hotline
06031/83-2566 (aktuell nur im Zeitraum Montag -
Freitag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr) durch die Ausländerbehörde vergeben
werden.
Weitere interessante Informationen:
In
verschiedenen Mobilcom-Läden können urkrainische Geflüchtete kostenfreie
SIM-Karten erhalten. Nutzen Sie gerne dieses Angebot.
Für
viele weitere Unterstützungen schauen Sie gerne auf die Homepage
des
Flüchtlingshilfevereins Bad Vilbel.
Z.B. wenn Sie Kleidung oder andere Dinge für den täglichen Bedarf benötigen. Es
gibt z.B. einen Hilfsladen, in dem Sie kostenfrei viele Sachen bekommen können.
Über den Verein ist auch ebenfalls ein einmaliges kleines Taschengeld zu
erhalten.
Schulpflichtige
Kinder melden Sie sich bitte beim Hessischen Schulamt zur Schule an:
Telefon: + 49 6101 5191-600
E-Mail: NDHS.SSA.BadVilbel@No spam please!kultus.hessen.de
Für Angebote für Kinder wenden Sie sich an unser städt. Kinder- und
Jugendbüro unter
kjb@No spam please!bad-vilbel.de
Die
ärztliche Versorgung in Bad Vilbel ist gut organisiert. Sie können sich an
verschiedene Praxen wenden. Z.B.
Praxis Dr. Schultheis, Marktplatz 2-4, Tel.
06101-8277
www.praxis-schultheis.de
Di. – Fr. von 9.00 – 11.00 Uhr Extra-Sprechstunden für
Urkrainer
Praxis
Dr. Seefeld, Landgrabenstr. 3-5, Tel. 06101-88540
Praxis Dr.
Hlawa, Frankfurter Str. 47-49, Tel. 06101-86987
unter: 06101-602278