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Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Fachdienst Abfallwirtschaft & Grünflächenpflege
Theodor-Heuss-Straße 47
61118 Bad Vilbel
 

Straßenreinigung / Winterdienst

Durch die Satzung über die Straßenreinigung vom 14.11.1990 ist die Reinigungspflicht an die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.
 
Nachfolgend geben wir Ihnen auszugsweise einige wichtige Abschnitte der Satzung zur Kenntnis: 
 

Straßenreinigung

Die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer erstreckt sich auf Fahrbahnen, Standspuren, Seitenstreifen, Radwege, Bürgersteige, Gehwege, Sommerwege, befestigte Bankette sowie auf gekennzeichnete Parkplätze entlang von Straßen, Wegen, Seitenstreifen und Bürgersteigen, ferner auf Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Kanäle.
 
Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus - in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt - bis zur Mitte der Straße, höchstens jedoch bis zu 10 Meter von der Straßenfluchtlinie aus gemessen.
 
Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen. 
 

Winterdienst

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite vom Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit die Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
 
Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit möglich und zumutbar - aufzuhacken und abzulagern.
 
Die Verpflichtung zur Räumung besteht in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr.
 
Die vorstehenden Ausführungen zum Winterdienst gelten sinngemäß auch für Glatteis. 
  

Winterdienst der Stadt Bad Vilbel

WinterdienstDer Winterdienst auf den Straßen erfolgt durch die Stadt Bad Vilbel. Dabei bedienen die Fahrzeuge die Straßen nach Prioritätsstufen. Vorrang haben solche Straßen, die von Linienbussen befahren werden und Gefahrenschwerpunkte. 
 
Die Pflicht der Kommunen zum Winterdiensteinsatz besteht nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.
 
Selbstverständlich können nicht alle Straßen im Stadtgebiet geräumt und gestreut werden.
 
Nun noch ein Hinweis, wie Sie den Fahrern unserer Winterdienstfahrzeuge mit den Schneepflügen die schwierige Arbeit wesentlich erleichtern können:
Beachten Sie beim Parken, dass ausreichend Platz zum Passieren für die schweren Winterdienstfahrzeuge verbleibt.
 
Abschließend weisen wir darauf hin, dass sowohl die Reinigungspflicht als auch die Pflicht zum Winterdienst für Anlieger öffentlicher Treppen besteht.