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Kontakt

Ortsgericht Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Während der Sprechzeiten 
Tel:    (06101) 602-317

Außerhalb der Sprechzeiten       
Mobil: (0160) 93 593 551
(Ortsgerichtsvorsteher
Dieter Haas)

Öffnungszeiten


Sprechzeiten immer  Donnerstags von 13.30-17.30 Uhr.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin während der Servicezeiten des Rathauses unter der Telefonnummer
06101-602-0.

Ortsgericht

Ortsgerichtsvorsteher:

Dieter Haas

Ortsgerichtsvorsteher-Stellvertreter:

 Stefan Bremer-Riedl

Ortsgerichtsschöffen:

Johann Lischewski - Gerhard Knorr -
Jürgen Ahäuser - Reinhard Bossecker

Allgemeines:

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Lande Hessen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für die Erledigung von vielen persönlichen Rechtsangelegenheiten der Bürger.
 
In der Behördenorganisation sind die Ortsgerichte in die "Hessische Justizverwaltung" eingebunden. Aufsichtsrechtlich untersteht das Ortsgericht Bad Vilbel dem Präsidenten des Amtsgerichtes Frankfurt am Main.
 
Ein Ortsgericht darf in der Regel nur innerhalb des eigenen Amtsbezirks tätig werden - es führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.
 
Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte des Landes Hessen und müssen allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sein - sie werden auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. 

Aufgaben:

Die Ortsgerichte sind neben den Notaren für die "Öffentliche Beglaubigung"   (im Unterschied zur amtlichen Beglaubigung z.B. durch die Städte und Gemeinden) von Unterschriften zuständig.
 
Wichtiger Hinweis:
Die
z
u beglaubigende
Unterschrift muss
persönlich
im
Beisein des Ortsgerichtsvorstehers-/Stellvertreters geleistet
bzw
.
als
eigenhändig vollzogen
anerkannt werden.

 
Ferner ist das Ortsgericht für die Beglaubigung von vollständigen Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden zuständig.

Abschriften fremdsprachlicher Urkunden dürfen die Ortsgerichte nur dann beglaubigen, wenn eine von einer/m für gerichtliche Angelegenheiten allgemein vereidigte/n Dolmetscher/in gefertigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt  wird.
 
Unterschriften und Abschriften werden nur dann beglaubigt, wenn der/die Antragsteller/in im Ortsgerichtsbezirk einen Wohnsitz oder einen ständigen Arbeitsplatz besitzen, bzw. wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche  Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.

Einige Beispiele für ortsgerichtliche Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften:

-  Grundschuldbestellung (Ausnahme: der Schuldner unterwirft sich unter
    die sofortige Zwangsvollstreckung - hier ist eine notarielle Beurkundung
    notwendig)

-  Antrag  auf Löschung einer Grundschuld

-  Vereinsregistereintragungen (siehe Merkblatt für Vereine des OLG Ffm.)

-  Vollmachten insb. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

-  Erbausschlagungen

-  Urkunden und Zeugnisse in besonderen Einzelfällen 

-  Hausverwaltungen und Eigentümerversammlungen   

   
Nachlasssicherungen
Bei Bedarf sichert das Ortsgericht (vor Einsetzung eines Nachlassverwalters durch das Nachlassgericht) den Nachlass von Verstorbenen, bei denen Erben oder andere Angehörige nicht sofort bekannt  sind.
 
Schätzungen von Gebäuden und Grundstücken
Eine der wichtigsten Aufgaben des Ortsgerichts ist die Erstellung von Schätzungsurkunden, in denen der Wert von z.B. Gebäuden, Eigentums-wohnungen oder Grundstücken ermittelt wird. Näheres hierzu ist in einer unmittelbaren Rücksprache mit dem Ortsgericht abzuklären.
 
Gebühren
Die zu erhebenden Gebühren durch das Ortsgericht sind landeseinheitlich in einer "Gebührenordnung" festgelegt.

Beispiele:

1 Unterschriftsbeglaubigung                                                      7,50 €

Beglaubigung einer Abschrift bis zu 3 Seiten                            4,00 €

Die Höhe der Gebühren für Nachlasssicherungen
und Schätzungen richten sich nach dem festgestellten
Wert und muss unmittelbar beim Ortsgericht erfragt  werden.

Alle anfallenden Gebühren müssen im Ortsgericht bar bezahlt werden, Kartenzahlung ist leider nicht möglich.   

Kontakt
Eine Terminvereinbarung ist erwünscht: 06101-6020.

Der Zugang  zum Büro des Ortsgerichts ist barrierefrei - ist es einem Antragsteller nicht möglich (z.B. wegen Krankheit) die Geschäftsstelle aufzusuchen, kann mit dem Ortsgericht gegen eine zusätzliche geringe Gebühr ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden.

Büro Ortsgericht Rathaus, Am Sonnenplatz 1; Bitte der Beschilderung folgen.