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Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat Stadt Bad Vilbel
Fachbereich Finanzverwaltung
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61118 Bad Vilbel
Peter Stirnemann
StirnemannPeter
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Spielapparatesteuer

Auf der Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel in ihrer Sitzung vom11.02.2014 eine Erhöhung der Spielapparatesteuer für Apparate mitGewinnmöglichkeit zum 01.04.2014beschlossen. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit werden weiterhin mit 6 % besteuert.
 
Somit gelten ab dem II. Quartal 2014 folgende Steuersätze:
 
Apparate in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit:        15 %
Apparate in Spielhallen ohne Gewinnmöglichkeit:       6 %
Apparate in Gaststätten mit Gewinnmöglichkeit:       15 %
Apparate in Gaststätten ohne Gewinnmöglichkeit:      6 %
Sex-, Gewalt- und kriegsverherrlichende Apparate:   15 %
 
Weiterhin ist auf Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes mit Erlass der Satzung ab dem 01.04.2014 nur noch das Bruttokassenprinzip zu verwenden. Wie Ihnen bekannt ist, wird bei der Bruttokasse auf den Kasseninhalt abgestellt, d.h. von den Einsätzen der Spieler werden die ausgezahlten Gewinne abgezogen und von dem verbleibenden Betrag ist der in der Satzung festgelegt Steuersatz zu zahlen (genaue Definition der Bruttokasse: Elektronisch gezählte Bruttokasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld).
 
Bitte fügen Sie zukünftig den Steuererklärungen für die jeweiligen Kalendervierteljahre manipulations- und revisionssichere Zählwerkausdrucke als Beleg bei.

Hier gelangen Sie zur Spielapparatesteuer-Erklärung.