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Beteiligungsberichte der Stadt Bad Vilbel
Nach § 123 a Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. Diese Berichtspflicht besteht seit der Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die im Jahr 2005 in Kraft getreten ist.
Im Beteiligungsbericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften Anteil (also 20 % der Anteile) verfügt.
Beteiligungsbericht 2023
Beteiligungsbericht 2022
Beteiligungsbericht 2021
Beteiligungsbericht 2020
Beteiligungsbericht 2019
Beteiligungsbericht 2018
Beteiligungsbericht 2017
Beteiligungsbericht 2016
Beteiligungsbericht 2015
Beteiligungsbericht 2014
Beteiligungsbericht 2013
Beteiligungsbericht 2012