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Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Fachdienst Bürgerservices
Günther-Biwer-Platz 1
61118 Bad Vilbel

Bürgerservices
Tel:  (06101) 602-444
Fax: (06101) 602-369

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können per Briefwahl an der Bundestagswahl am 23.02.2025 teilnehmen:
 
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Briefwahl zu beantragen:
 
1.)  Persönlich im Briefwahlbüro; es befindet sich im Bürgerbüro Kernstadt, Günther-Biwer-Platz 1, 61118 Bad Vilbel, Öffnungszeiten: Montag und Dienstag, 7.00 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 15:30 Uhr, Mittwoch, 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 7.00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18.30 Uhr, Freitag 8.00– 12.00 Uhr.

Am Freitag, den 21.02.2025 ist das Briefwahlbüro bis 15.00 Uhr geöffnet.
Bringen Sie entweder Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis mit.  
 
2.)  Oder fordern Sie die Unterlagen schriftlich an:

a)   es empfiehlt sich, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen;
      sie wird Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugestellt,

b)   es genügt ein formloser Antrag, auch per Telefax oder E-Mail
      (buergerbuero@No spam please!bad-vilbel.de). Telefonische
      Antragstellung ist nicht möglich
. Bitte geben Sie Ihren vollständigen
      Namen, Anschrift und Geburtsdatum an. Sollen Ihnen die
      Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, dann
      auch diese;

c)   schließlich sind Briefwahlanträge auch per Internet möglich:
      Briefwahl-Online.


Bitte beachten Sie auch, dass Sie Anträge für Briefwahl nur bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, stellen können. Soweit die Unterlagen zugeschickt werden sollen, ist der Antrag so frühzeitig zu stellen, dass die Unterlagen noch per Post versendet werden können. Am Wahltag kann noch bis 15.00 Uhr Briefwahl beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten nur möglich ist, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
 
Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an den Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, zurücksenden, dass der Eingang bis spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, sichergestellt ist. Sie können die Wahlbriefe aber auch beim Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1 abgeben.