So sieht ein verkehrssicheres Fahrrad laut StVZO aus:
Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einige Ausrüstungsteile vorgeschrieben. Dazu gehören eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen (starre Naben an Bahnfahrrädern/Fixies gelten nicht als Bremse) und zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen aber die Fahrradbeleuchtung. Vorgeschrieben sind hier ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Diese können auch batteriebetrieben sein und müssen tagsüber nicht mitgeführt werden, jedoch das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen. Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben. Auch ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten sind obligatorisch.
(Abbildung und Text mit freundlicher Genehmigung des ADFC)