Der
jüdische Friedhof wurde 1845 als „Israelitischer Begräbnisplatz“ angelegt. Die
letzten beiden Beerdigungen waren vermutlich die des Ehepaares Julis und Flora
Grünebaum, geb. Mulling, die am 13. Februar 1936 bzw. am 24. September 1937
begraben wurden und deren Grabsteine noch vorhanden sind. Nach Auslöschung der
jüdischen Gemeinde erfuhr der Friedhof 1944 schwere Schändungen: Die Gräber
wurden teilweise zerstört, die Friedhofsmauer wurde stark beschädigt und
weitgehend abgetragen. Im Frühherbst 1945 ordnete die amerikanische
Militärbehörde die Wiederherstellung des Friedhofs an. Durch die Schändung der
Gräber waren die einzelnen Beerdigungsplätze nicht exakt zu ermitteln. Es ist
somit nicht bekannt, ob die Grabsteine tatsächlich die zugehörigen Gräber
markieren. Das jüdische Ritual erlaubt keine Störung der Totenruhe. Aus diesem
Grund darf an Anlage und Aussehen des Friedhofs nichts verändert werden. Der
Schlüssel wird bei der Friedhofsverwaltung aufbewahrt, der Friedhof ist an
Sabbat und den jüdischen Feiertagen nicht zu betreten.
M
E R K B L A T T
zu
dem Besuch auf Jüdischen Friedhöfen
Jüdische
Friedhöfe sind vor allem aus geschichtlichen, aber auch aus künstlerischen
Gründen Kulturdenkmäler, die bewahrt und geschützt werden müssen.
Auf
die Sicherung der Jüdischen Friedhöfe wird größter Wert gelegt. Sie sind im
Allgemeinen mit einer Einfriedigung versehen und müssen verschließbare Tore
haben.
Führungen
auf Jüdischen Friedhöfen sind gestattet, wenn sie im Rahmen der Regeln
durchgeführt werden:
- Der Besuch eines Jüdischen Friedhofes ist am Sabbat
(Sonnenuntergang am Freitagabend bis Sonnenuntergang am Samstagabend)
sowie an bestimmten Jüdischen Feiertagen nicht gestattet.
Diese sind insbesondere: Pessach (April), Schawuoth (Mai/Juni), Fasten 9.
AW (Juli/August), Rosch Haschana (September), Jom Kippur
(September/Oktober), Sukkoth (September/Oktober), Schemini Azereth
(Oktober), Simchat Thora (Oktober).
Jüdische Feiertage beginnen jeweils am Vorabend mit dem Sonnenuntergang. - Kränze, Blumen und Blumengebinde sind nicht üblich.
- Besucher tragen angemessene Kleidung.
- Männliche Besucher – ab dem Alter von ca. 13 Jahren -
tragen eine Kopfbedeckung.
- Rauchen, Essen und Trinken sind auf dem Friedhof nicht
gestattet.
- Grabstätten dürfen nicht betreten werden.
- Die Würde des Ortes ist zu wahren.
- Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
Gedenkfeiern,
Führungen durch verschiedene Institutionen (Schulen, Kirchengemeinden ect.)
sowie Veranstaltungen anlässlich des Tages des Offenen Denkmals bedürfen der
Genehmigung des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen.
Ein
Liste der genauen Daten der Jüdischen Feiertage des laufenden Jahres händigt
der FB Kultur, Büro Alte Mühle, Lohstraße 13 gerne aus.