Das Beratungsangebot richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Eltern der Regelschulen oder der Kindergärten sowie SchülerInnen der Berufsschule, wenn sich Fragestellungen zumLernen, der Sprache oder dem Verhalten von Kindern und Jugendlichen ergeben.
Beratung durch das BFZ ist verbindlich vorgeschrieben, wenn bei einem Kind oder
Jugendlichen der Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf besteht.“
Das
rBFZ ist für folgende Bad Vilbeler Schulen zuständig:
John-F.-Kennedy-Schule
Bad Vilbel,
Ernst-Reuter-Schule Bad Vilbel,
Saalburgschule Bad Vilbel,
Stadtschule
Bad Vilbel und
Regenbogenschule Dortelweil.