Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren in
Hessen“ wurde ein räumlicher Geltungsbereich abgegrenzt
und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, in dem die Maßnahmen
umgesetzt werden sollen. Dieser dient auch als Geltungsbereich für das
Kernbereichsmanagement. Demnach können Maßnahmen aus dem ISEK, wie
beispielsweise der Verfügungsfonds oder das Fassadenanreizprogramm, nur in
diesem abgegrenzten Kernbereich umgesetzt werden. Es erstreckt sich entlang der
Nidda und schließt im Süden die Frankfurter Straße und im Norden die
Parkbereiche und die Wohngebiete zwischen der Kasseler Straße und der
Friedberger Straße ein.
Unter
Downloads kann das Fördergebiet als PDF-Datei für eine genauere Betrachtung heruntergeladen werden.