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Fördergebiet

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren in Hessen“ wurde ein räumlicher Geltungsbereich abgegrenzt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Dieser dient auch als Geltungsbereich für das Kernbereichsmanagement. Demnach können Maßnahmen aus dem ISEK, wie beispielsweise der Verfügungsfonds oder das Fassadenanreizprogramm, nur in diesem abgegrenzten Kernbereich umgesetzt werden. Es erstreckt sich entlang der Nidda und schließt im Süden die Frankfurter Straße und im Norden die Parkbereiche und die Wohngebiete zwischen der Kasseler Straße und der Friedberger Straße ein.
Unter Downloads kann das Fördergebiet als PDF-Datei für eine genauere Betrachtung heruntergeladen werden.