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Hinweis

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Bad Vilbel ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Bad Vilbeler Anzeiger. Die hier abgedruckten Bekanntmachungen dienen lediglich informativen Zwecken.

Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
Pressesprecher
Tel:
Work(06101) 602-201
Fax:
Fax(06101) 602-353
 

Gremiensitzungen

Alle relevanten Unterlagen und öffentliche Bekanntmachungen zu den jeweiligen Gremiensitzungen erhalten Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachungen

1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ in Bad Vilbel, Gemarkung Massenheim

vom 29.11.2022

1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ in Bad Vilbel, Gemarkung Massenheim hier: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Inkrafttreten des Bebauungsplans


Amtliche Bekanntmachung
 
Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel
 
1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“
in Bad Vilbel, Gemarkung Massenheim
 
hier:   Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Inkrafttreten des Bebauungsplans
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.05.2022 die im Vollverfahren durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ in der Fassung vom 23.03.2022, in Bad Vilbel, Gemarkung Massenheim, bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung, Faunistischer Untersuchung, Verkehrsuntersuchung, Baugrunderkundung, Geotechnischer Beratung, Erläuterungen zur Entwässerung und Geophysikalischer Prospektion nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
 
Das Plangebiet besitzt eine Größe von 15.673 m² (rund 1,6 ha) und liegt am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Massenheim der Stadt Bad Vilbel. Im Norden und Osten grenzt das Plangebiet an die Wohnbebauung des Ortsteils Massenheim an. Östlich des im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ liegenden Kirchengebäudes befindet sich der Friedhof Massenheim. Im Süden und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an.
 
Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
 
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
-   eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
-    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
-   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
 
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ wird mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung, Faunistischer Untersuchung, Verkehrsuntersuchung, Baugrunderkundung, Geotechnischer Beratung, Erläuterungen zur Entwässerung und Geophysikalischer Prospektion während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Bad Vilbel (Fachdienst Planung und Stadtentwicklung), Am Sonnenplatz 1, II. Stock, Zimmer 214 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (Telefonische Vereinbarung eines Termins unter 06101-602213. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
 
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung, Faunistischer Untersuchung, Verkehrsuntersuchung, Baugrunderkundung, Geotechnischer Beratung, Erläuterungen zur Entwässerung und Geophysikalischer Prospektion ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de
unter „Bauen“ „Bebauungspläne“ „Massenheim“ (http://www.bad-vilbel.de/de/bauen/bebauungsplaene/massenheim) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.
 
 
Bad Vilbel, den 29.11.2022
 
DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL
Sebastian Wysocki
Bürgermeister

Veröffentlicht:01.12.2022