1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“
in Bad Vilbel, Gemarkung Massenheim
hier: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Inkrafttreten des Bebauungsplans
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel
1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“
in Bad Vilbel, Gemarkung Massenheim
hier: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) –
Inkrafttreten des Bebauungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.05.2022 die im Vollverfahren
durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ in der Fassung vom 23.03.2022, in Bad Vilbel,
Gemarkung Massenheim, bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher
Potenzialbewertung, Faunistischer Untersuchung, Verkehrsuntersuchung,
Baugrunderkundung, Geotechnischer Beratung, Erläuterungen zur Entwässerung und
Geophysikalischer Prospektion nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs.
4 BauGB als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet besitzt eine
Größe von 15.673 m² (rund 1,6 ha) und liegt am westlichen Siedlungsrand des
Stadtteils Massenheim der Stadt Bad Vilbel. Im Norden und Osten grenzt das
Plangebiet an die Wohnbebauung des Ortsteils Massenheim an. Östlich des im
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“
liegenden Kirchengebäudes befindet sich der Friedhof Massenheim. Im Süden und
Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an.
Der
Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Die
1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ und die zusammen
mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser
Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß
§ 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad
Vilbel, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts
geltend gemacht worden sind.
Auf
die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB
bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb
der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Die
1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ wird mit Begründung, Umweltbericht,
Artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung, Faunistischer Untersuchung,
Verkehrsuntersuchung, Baugrunderkundung, Geotechnischer Beratung, Erläuterungen
zur Entwässerung und Geophysikalischer Prospektion während der
allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Bad Vilbel (Fachdienst Planung und
Stadtentwicklung), Am Sonnenplatz 1, II. Stock, Zimmer 214 zu jedermanns
Einsicht bereitgehalten (Telefonische Vereinbarung eines Termins unter
06101-602213. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt
Auskunft verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der
Bebauungsplan einschließlich
Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher
Potenzialbewertung, Faunistischer Untersuchung, Verkehrsuntersuchung,
Baugrunderkundung, Geotechnischer Beratung, Erläuterungen zur Entwässerung und
Geophysikalischer Prospektion ergänzend
in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt
Bad Vilbel www.bad-vilbel.de
unter „Bauen“ „Bebauungspläne“ „Massenheim“
(http://www.bad-vilbel.de/de/bauen/bebauungsplaene/massenheim) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in
Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme
bereit.
Bad Vilbel, den 29.11.2022
DER
MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL
Sebastian
Wysocki
Bürgermeister