Aufgrund der Einführung der neuen Gasspeicherumlage und der Gasbeschaffungsumlage sowie der Bilanzierungsumlage erhöhen die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH zum 1. Oktober 2022 den Arbeitspreis in der Grundversorgung Erdgas um brutto 3,627 Cent/kWh.
In den Bruttopreisen sind dieUmsatzsteuer (19 %), die Energiesteuer Erdgas
(0,55 ct/kWh), die CO2-Abgabe (0,55 ct/kWh), die Bilanzierungsumlage
(0,57 ct/kWh) sowie die neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage (2,419 ct/kWh;
gem. § 26 EnSiG) und die Gasspeicherumlage (0,059 ct/kWh; gem. § 35e EnWG) die enthalten.
Sollten die neuen Umlagen von der
Erhebung der Umsatzsteuer befreit werden, wird dies von Stadtwerke Bad Vilbel
GmbH an die Kunden weitergegeben.
Auch eine Umsatzsteuerabsenkung wird weitergegeben.
Die Stadtwerke
Bad Vilbel GmbH bietet Gas gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas
aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom
26.10.2006 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 2022
(BGBI. I S. 1214), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und deren
„Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH in der jeweils
gültigen Fassung an. Sie gelten ebenfalls für die Grund- und Ersatzversorgung
gemäß §§ 36 und 38 EnWG.
Die Allgemeinen Bedingungen, die
Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise
können auf unserer Internetseite unter
www.sw-bv.de
abgerufen werden und stehen in unserem Kundencenter zur Verfügung.
Tarifübersicht
Tarifbezeichnung
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Arbeitspreis*
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Grundpreis*
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Gas Grundpreistarif
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19,38 Cent/kWh
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99,96 Euro/Jahr
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Gas Grundpreistarif Abbucher
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19,14 Cent/kWh
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99,96 Euro/Jahr
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Gas Grundpreistarif Kombi
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19,02 Cent/kWh
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99,96 Euro/Jahr
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*Bruttoreise inkl. aller Netzentgelte, Steuern und Abgaben sowie der
jeweils gültigen Umsatzsteuer
Der Gas Grundpreistarif Abbucher wird
gewährt, sofern der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt. Der Gas
Grundpreistarif Kombi wird gewährt, wenn ein Kunde Strom und Gas gleichzeitig
in Kombination mit dem SEPA-Lastschriftverfahren über die Stadtwerke Bad Vilbel
GmbH bezieht.
Bei den Grundpreistarifen setzt sich
der Preis aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und
einem Arbeitspreis für die abgenommenen kWh Erdgas zusammen.
Allgemeine Bestimmungen:
1. Die
Abnehmer haben der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH alle zur Tarifbildung notwendigen
Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen
Verhältnisse, die eine Änderung der Tarifberechnungsgrundlagen zur Folge haben,
unverzüglich mitzuteilen. Die Anzeigepflicht gilt erst dann als erfüllt, wenn
dies von der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH schriftlich bestätigt wird.
Wird bei
einer Prüfung festgestellt, dass sich die für die Tarifänderung maßgeblichen
Verhältnisse geändert haben, ohne dass dies der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
mitgeteilt wurde, so kann der Unterschiedsbetrag zwischen den gezahlten und den
aufgrund des Prüfungsergebnisses zu berichtigenden Tarifpreisen für den
Zeitraum seit der letzten Festsetzung derselben nachberechnet werden.
2. Es
stehen folgende Zahlungsweisen zur Verfügung: Teilnahme am
SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung oder fristgerechte Bareinzahlung an
unserer Kasse für Selbstzahler. Die Bankeinzugsermächtigung ist während der
Laufzeit dieser Regelung aufrechtzuerhalten. Wird diese Bedingung nicht
erfüllt, ist die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, für die
Bearbeitung jeder Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,00
Euro zu verlangen. Außerdem werden die Fremdgebühren dem Kundenkonto belastet.
Ferner erfolgt nach Feststellung des Zählerstandes die Einstufung in den Gas
Grundpreistarif. Die erteilte Einzugsermächtigung ist für alle veranlagten
Energie- und Gebührenarten gültig.
3. Grundlage
der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie
folgt ermittelt: Die Menge der durch Zählerablesung ermittelten Kubikmeter wird
mit dem aktuellen Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt
sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen.
Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 GasGVV wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie
einer Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad
des Wärmeerzeugers (z.B. Heiz- oder Brennwertkessel) geringer ist.
4. Der
Gaspreis setzt sich zusammen aus Grund- und Arbeitspreis. Er ist in monatlichen
Teilbeträgen zu leisten.
5. Über
die Anwendung der Tarifbestimmungen in Zweifelsfällen entscheidet die
Stadtwerke Bad Vilbel GmbH.
6. Die
geänderten Tarife treten ab dem 01. Oktober 2022 in Kraft. Gleichzeitig
verlieren die bisherigen Tarife der Grundversorgung Gas ihre Gültigkeit.
7. Die
jeweils geltenden Netzentgelte und die Konzessionsabgabe sind auf der Homepage
des Netzbetreibers einzusehen, ebenso
wie die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung, sofern diese von
grundzuständigen Netzbetreiber abgerechnet werden.
Bad Vilbel, den 18.08.2022
gez. Dr.
Ralph Franke gez. i.A. Andreas Barowski
Geschäftsführer Leiter
Vertrieb