Banner
 

Hinweis

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Bad Vilbel ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Bad Vilbeler Anzeiger. Die hier abgedruckten Bekanntmachungen dienen lediglich informativen Zwecken.

Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
Pressesprecher
Tel:
Work(06101) 602-201
Fax:
Fax(06101) 602-353
 

Gremiensitzungen

Alle relevanten Unterlagen und öffentliche Bekanntmachungen zu den jeweiligen Gremiensitzungen erhalten Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachungen

Tarifübersicht für die Grundversorgung mit Erdgas aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH

gültig ab 01.10.2022

Neues LOGO Sw-BV 001.JPG

Aufgrund der Einführung der neuen Gasspeicherumlage und der Gasbeschaffungsumlage sowie der Bilanzierungsumlage erhöhen die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH zum 1. Oktober 2022 den Arbeitspreis in der Grundversorgung Erdgas um brutto 3,627 Cent/kWh.

In den Bruttopreisen sind dieUmsatzsteuer (19 %), die Energiesteuer Erdgas
(0,55 ct/kWh), die CO2-Abgabe (0,55 ct/kWh), die Bilanzierungsumlage (0,57 ct/kWh) sowie die neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage (2,419 ct/kWh; gem. § 26 EnSiG) und die Gasspeicherumlage (0,059 ct/kWh; gem. § 35e EnWG) die enthalten.
Sollten die neuen Umlagen von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit werden, wird dies von Stadtwerke Bad Vilbel GmbH an die Kunden weitergegeben.
Auch eine Umsatzsteuerabsenkung wird weitergegeben.

Die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH bietet Gas gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006 zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBI. I S. 1214), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und deren „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH in der jeweils gültigen Fassung an. Sie gelten ebenfalls für die Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 und 38 EnWG.
Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können auf unserer Internetseite unter
www.sw-bv.de abgerufen werden und stehen in unserem Kundencenter zur Verfügung.

Tarifübersicht

Tarifbezeichnung

Arbeitspreis*

Grundpreis*

Gas Grundpreistarif

19,38 Cent/kWh

99,96 Euro/Jahr

Gas Grundpreistarif Abbucher

19,14 Cent/kWh

99,96 Euro/Jahr

Gas Grundpreistarif Kombi

19,02 Cent/kWh

99,96 Euro/Jahr

  *Bruttoreise inkl. aller Netzentgelte, Steuern und Abgaben sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer
Der Gas Grundpreistarif Abbucher wird gewährt, sofern der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt. Der Gas Grundpreistarif Kombi wird gewährt, wenn ein Kunde Strom und Gas gleichzeitig in Kombination mit dem SEPA-Lastschriftverfahren über die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH bezieht.
Bei den Grundpreistarifen setzt sich der Preis aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommenen kWh Erdgas zusammen.
Allgemeine Bestimmungen:
1. Die Abnehmer haben der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH alle zur Tarifbildung notwendigen Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die eine Änderung der Tarifberechnungsgrundlagen zur Folge haben, unverzüglich mitzuteilen. Die Anzeigepflicht gilt erst dann als erfüllt, wenn dies von der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH schriftlich bestätigt wird.

Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass sich die für die Tarifänderung maßgeblichen Verhältnisse geändert haben, ohne dass dies der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH mitgeteilt wurde, so kann der Unterschiedsbetrag zwischen den gezahlten und den aufgrund des Prüfungsergebnisses zu berichtigenden Tarifpreisen für den Zeitraum seit der letzten Festsetzung derselben nachberechnet werden.

2. Es stehen folgende Zahlungsweisen zur Verfügung: Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung oder fristgerechte Bareinzahlung an unserer Kasse für Selbstzahler. Die Bankeinzugsermächtigung ist während der Laufzeit dieser Regelung aufrechtzuerhalten. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, ist die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, für die Bearbeitung jeder Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,00 Euro zu verlangen. Außerdem werden die Fremdgebühren dem Kundenkonto belastet. Ferner erfolgt nach Feststellung des Zählerstandes die Einstufung in den Gas Grundpreistarif. Die erteilte Einzugsermächtigung ist für alle veranlagten Energie- und Gebührenarten gültig.
3. Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt: Die Menge der durch Zählerablesung ermittelten Kubikmeter wird mit dem aktuellen Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 GasGVV wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z.B. Heiz- oder Brennwertkessel) geringer ist.
4. Der Gaspreis setzt sich zusammen aus Grund- und Arbeitspreis. Er ist in monatlichen Teilbeträgen zu leisten.
5. Über die Anwendung der Tarifbestimmungen in Zweifelsfällen entscheidet die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH.

6. Die geänderten Tarife treten ab dem 01. Oktober 2022 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Tarife der Grundversorgung Gas ihre Gültigkeit.
7. Die jeweils geltenden Netzentgelte und die Konzessionsabgabe sind auf der Homepage des Netzbetreibers  einzusehen, ebenso wie die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung, sofern diese von grundzuständigen Netzbetreiber abgerechnet werden.

Bad Vilbel, den 18.08.2022

gez. Dr. Ralph Franke                              gez. i.A. Andreas Barowski
Geschäftsführer                                       Leiter Vertrieb

 
 

Veröffentlicht:18.08.2022